Aktive Wehr - Chronik
1. Personalien / Mitglieder 2. Geräte / Ausrüstung Oktober Die Freiwillige Feuerwehr bekommt ein neues Mercedes-Löschfahrzeug. Das moderne LF hat eine Vorbaupumpe, die einen Durchlauf von 1600 Liter Wasser in der Minute gestattet. Zeitungsausschnitt 3. Einsätze / Brände Die Dienstbeteiligung ist jetzt eine wichtige Sache, da die Freiwillige Feuerwehr auch zu Verkehrsunfällen gerufen wird. Hierfür müssen Kenntnisse in der Nothilfe erworben werden. Ebenso muss die Handhabung des neuen Löschfahrzeuges erlernt werden, damit es bei Tag und Nacht richtig zum Einsatz gebracht werden kann. Mai Feueralarm im ehemaligen sowjetischen Militärobjekt, südwestlich des Ortsteiles Schotterey gelegen. Vermutliche Brandstiftung führte an drei Stellen zu Schaden. Juni Verkehrsunfall zwischen Bad Lauchstädt und Teutschenthal am unbeschrankten Bahnübergang mit einem Personenzug^und einem LKW mit Anhänger. Oktober Gasausströmung mit Brandfolge in der Querfurter Str. 112. November Verkehrsunfall an der Straße Bad Lauchstädt – Teutschenthal. 10 Kameraden rücken mit Löschfahrzeugen aus. Aus dem Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr 4. Veranstaltungen / Versammlungen Ein Einsatz erfolgt mit den Kameraden der Partnerstadt Haan zum Brunnenfest. Der Erlös soll zum Kauf von notwendigen Geräten für die Wehr verwendet werden. Oktober Erfahrungsaustausch mit Kameraden der Partnerstadt Haan . Aus dem Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr 5. Sonstiges Im September wird das Depot geräumt. Ein gründlicher Um – und Ausbau sowie viele Erneuerungen sind durchzuführen. So z.B. werden Sanitäranlagen, eine neue Treppe Fußboden, eine Montagegrube, Schulungsraum, Büro für die Leitung und eine kleine Küche vorgesehen. Auch das Dach muss neu eingedeckt werden. Aus den Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr Bad Lauchstädts Feuerwehr bekam neues Löschfahrzeug Zum Tag der offenen Tür hatte gestern die Bad Lauchstädter Feuerwehr eingeladen. Dazu gab es eine Technikschau der roten Einsatzfahrzeuge und sorgte der Feuerwehrspielmannszug für die richtige Musik. Besondere Attraktion für Kinder : Sie konnten einmal in einer richtigen Feuerwehr durch die Stadt fahren. Höhepunkt war am Sonntagnachmittag die Übergabe eines neuen Mercedes – Löschfahr – zeuges. Der Rechtsdezernent des Landratsamtes Merseburg, Lothar Becker, übergab dazu Bad Lauchstädts Bürgermeisterin Maria Loos die Fahrzeugschlüssel. Diese reichte sie umgehend an den Leiter der Bad Lauchstädter Feuerwehr, Werner Schmidt weiter. Das moderne Löschfahrzeug (LF) hat eine Vorbaupumpe, die einen Durchlauf von 1600 Liter Wasser in der Minute gestattet. Pumpen an älteren Feuerwehren schaffen nur die Hälfte. Auch die anderen Löschgeräte des LF sind wesentlich schneller und praktischer zu handhaben. Lutz Schmidt Übergabe 3.10.1991 aus der Tagespresse „Freiheit“ Oktober 1991 Deutscher Feuerwehr – Verband e. V. GESETZGEBUNG Bundesrepublik Deutschland Grundgesetz / Art. 70 : „Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bemisst sich nach Vorschriften diese Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung“. Bundesländer Brandschutzgesetze Gesetz überträgt Gemeinden die Aufstellung und Unterhaltung von Feuerwehren, mit einen der örtlichen Verhältnissen entsprechenden Leistungsfähigkeit. Katastrophenschutzgesetze Rettungsgesetze Regierungsbezirke Mittlere Aufsichtbehörde Kreise Untere Aufsichtbehörde „Hauptverwaltungsbeamter“ Gemeinden / Städte Gemeinden wird durch Landesgesetz die Aufgabe des Feuerschutzes als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen. Öffentliche Feuerwehren (FF / PF / BF) sind Einrichtungen der Gemeinden. Brandschutzgesetze Kostenträger Aufgaben der Feuerschutzträger * Aufstellung eine Feuerwehr die den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig ist. * Unterhaltung (Kostenträger) der Feuerwehr (Zuschüsse durch Dritte möglich.) * Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. * Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung. Unterstützungen * Der Kreis hat die Aufgabe, falls überörtliche Regelungen notwendig sind, gemeinsame Einrichtungen für die Feuerwehren zu unterhalten. * Das Bundesland hat die Aufgabe zur Unterstützung für den Feuerschutz und die Hilfeleistung, sowie zur Unterhaltung zentraler Ausbildungsstätten. Brandschutzgesetze Pflichten der Bevölkerung Meldepflicht Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung - eines Schadenfeuer - eines Unglücksfalles - sonstiges Ereignisses durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind an die nächste Feuerwehr oder Polizeidienststelle. Hilfeleistungspflicht Berechtigung des Einsatzleiters der Feuerwehr in bestimmten Fällen Personen - zur Hilfeleistung oder - zur Gestellung von Hilfsmitteln oder Fahrzeugen heranzuziehen. (Der Person dadurch entstehender Schaden ist von der zuständigen Stelle zu ersetzen.) Grundstückseigentümer Brandschau zuzulassen Anbringung von Feuermelde – Alarmeinrichtungen kostenlos zu dulden. Fremde Grundstücke können bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen - durch dienstlich tätige Personen betreten werden. - zur Anwendung von Gefahren genutzt werden. (Dem Besitzer dadurch entstehender Schaden ist von der zuständigen Stelle zu ersetzen.) Brandschutzgesetze Feuerwehr - Aufgaben im Zuständigkeitsgebiet: Brandbekämpfung Technische Hilfeleistung - bei Unglücksfällen, - die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen und - die Bergung von Sachwerten Rettungsdienst Strahlenschutz / ABC – Dienst Katastrophenschutz Vorbeugender Brandschutz Umweltschutz Als nachbarschaftliche Löschhilfe dient als Addition - zur Zusammenfassung von - Geräte und Mannschaft - aus mehreren kleineren Feuerwehren zu einer größeren Einheit zwecks Stärkung des Einsatzwertes. GEMEINDEN / STÄDTE Feuerwehr – Sparten Öffentliche Feuerwehren Freiwillige Feuerwehren in allen Gemeinden und kleineren Städten. Setzen sich zusammen aus freiwilligen / ehrenamtlichen Einwohnern. In Städten ab 30.000 / 50.000 Einwohner mit Hauptamtlichen. Pflichtfeuerwehr wo eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt. Männliche Einwohner zwischen 18. – 60. Lebensjahr verpflichtet. Berufsfeuerwehr in Städten ab 100.000 Einwohnern; Ausnahmeregelung bis zu 150.000 Einwohnern. Jugendfeuerwehr Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr (Jungen und Mädchen 10 –18 Jahre). Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr rechtlich gleichgestellt. Private Feuerwehren Werkfeuerwehren Staatlich angeordnete bzw. anerkannte Feuerwehren in gewerblichen Betrieben und sonstigen Einrichtungen. Betriebsfeuerwehren Brandschutzeinheiten zum Schutz von gewerblichen Betrieben und sonstigen Einrichtungen. – Keine staatliche Anordnung bzw. Anerkennung. Aus den Unterlagen der FF 1991